Insgesamt müssen bei der Führerscheinstelle fünf Module zu je sieben Stunden vorgelegt werden.
Aus jedem der vom Gesetzgeber vorgegebenen drei Kenntnisbereiche muss mindestens ein Modul absolviert werden. Die zwei weiteren Module können frei aus den Kenntnisbereichen ausgewählt werden. Es sollte aber kein Modul doppelt belegt werden.
Gehen Sie bitte rechtzeitig vor Ablaufdatum mit allen fünf Modulen (Zertifikaten) zur zuständigen Führerscheinstelle und lassen den Eintrag 95 verlängern.
Grundsätzlich sind alle Zertifikate maximal fünf Jahre gültig. Für die erste Verlängerung gilt eine Art Übergangsregelung. Hier können die Zertifikate maximal acht Jahre alt sein.
Senden Sie bitte eine E-Mail mit folgenden Angaben an profidrive@man.eu: Vorname, Name, Veranstaltungsdatum, Veranstaltungsort und Modul sowie Versandadresse.
Eine Ausnahme stellt die sogenannte Handwerkerregelung dar (siehe §1 "Anwendungsbereich" Absatz 2 Punkt 5 BKrFQG). Das BKrFQG gilt demnach nicht für Fahrten mit „Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt."